VERKEHRSUNFALL
SIE HABEN DAS RECHT AUF
- einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
- die freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
- einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
- den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
- Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen
SIE WURDEN VERLETZT? DANN HABEN ANSPRUCH AUF
- Schmerzensgeld
- Ersatz Ihres Verdienstausfalls
- Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
- Ersatz für Kosten einer Kurbehandlung
- Umschulungsmaßnahmen
- Orthopädische Hilfsmittel
- Ersatz des Haushaltsführungsschadens
- Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Rechtssanwalts zahlt – ausgenommen extreme Ausnahmefälle – die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Nach dem Verkehrsunfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Wir helfen Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Rechtsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.
Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, Nutzungsausfallansprüche Ihnen zustehen und wie wir diese gemeinsam gegenüber der Versicherung durchsetzen können. Wir helfen Ihnen bei Fragen der Wertminderung, Reparaturkosten und Auswahl des Gutachters.
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir außergerichtlich und bundesweit vor Gericht
Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Beratung und Vertretung.
Sofern Sie über keine bestehende Rechtsschutzversicherung verfügen, nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen Erstkontakt (04503/792 9996) oder das Kontaktformular.