Die Volkswagen AG und die Verbraucherzentrale haben sich am 28.02.2020 auf eine Entschädigung für Verbraucher verständigt, wobei die VW AG die Kosten der Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 Euro netto bezüglich einer Vergleichsberatung bei dessen Annahme übernimmt.
Wie sieht der erzielte Vergleich konkret aus?
Unter dem Vorbehalt der Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig dass der Vergleichs als angemessen zu bewerten ist, verpflichtet sich VW zur Zahlung von insgesamt 830 Millionen Euro als Entschädigung an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage. Dabei bietet die VW AG eine Einmalzahlung je nach Fahrzeugmodell- und alter zwischen 1350 Euro und 6257 Euro an. Dies sind im Durchschnittswert ca. 15 % des ursprünglichen Fahrzeugpreises.
Ob sich diese Lösung auch für Sie lohnt, hängt davon ab, in welchem Zustand sich Ihr Fahrzeug befindet, insbesondere welche Laufleistung und Ausstattung, es aufweist, sowie die Höhe des ursprünglichen Kaufpreises. Bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung ist die Rückabwicklung wirtschaftlich meist günstiger für den Kunden. Dabei erhalten Sie den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück. So können Sie die Rückerstattungssumme berechnen:
(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) / (300.000 km – Kilometerstand bei Kauf)
Beispiel:
(43.000 EUR x 50.000) / (300.000 km – 10.000 km) = 7.413,79 (Nutzungsersatz)
Rückerstattung = 43.000,00 EUR – 7.413,79 EUR = 35.586,21 EUR
Endet die Musterfeststellungsklage tatsächlich durch diesen Vergleich, wird eine Einzelklage für den annehmenden Teilnehmer entbehrlich.
Bevor Sie jedoch nun vorschnell einem Vergleich zustimmen, sollten Sie sich zuvor dringend rechtlichen Rat einholen, denn es besteht die Möglichkeit im Wege einer Geltendmachung von Schadensersatz im Wege der Individualklage eine gegebenenfalls höhere Entschädigung zu erhalten. Wer das Vergleichsangebot der Volkswagen AG nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober 2020 von der Musterfeststellungsklage Abstand nehmen und Individualklage erheben.
Dafür soll Ihrerseits keine Austragung aus dem Klageregister notwendig sein, da die Verbraucherzentrale die Klage nach der Angemessenheitsprüfung durch das erkennende Gericht zurücknehmen wird. Gerne prüfen wir für Sie die wirtschaftlichen Folgen des Vergleichsangebots, sowie Ihre individuellen Ansprüche gegen die Volkswagen AG und vertreten Sie bundesweit bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Im Wege der Individualklage haben wir in ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG für unsere Mandantschaft bereits in großer Zahl gerichtliche Erfolge erzielt. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung.