RECHTSANWALT – WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT WEG
Das Wohnungseigentumsrecht – Übersicht für Wohnungseigentümer
Rechtsanwalt – Wohnungseigentumsrecht WEG
Die Regelungen zum Wohnungseigentumsrecht sind als Teilbereich des Immobilienrechts im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) niedergeschrieben. Damit wurde die Begründung von Wohneigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: Eigentümergemeinschaft) rechtlich möglich. Weiterhin regelt das WEG die Verwaltung und Bewirtschaftung innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Sie erkennen unschwer, dass das Wohnungseigentumsrecht zahlreiche Rechtsbeziehungen und spezielle Regelungen innerhalb des gemeinschaftlichenHandelns in einer Eigentümergemeinschaft vorgibt, die es bei allen Beteiligten aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt zu beachten gilt.
Scheuen Sie sich daher nicht, bei rechtlichen Problemen, den Rat von einem Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht WEG einzuholen.
Im Wohnungseigentumsgesetz WEG sind darüber hinaus die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander geregelt. Hier ist auch die Verpflichtung der Wohnungseigentümer niedergeschrieben, regelmäßig eine Wohnungseigentümerversammlung (kurz: Eigentümerversammlung) durchzuführen. Derartige Versammlungen finden grundsätzlich im Jahresverlauf statt.
In der Eigentümerversammlung werden wichtige Beschlüsse für die Verwaltungs- und Bewirtschaftungsvorgaben des Gesamteigentums in der Regel für einen Abrechnungszeitraum beschlossen. In diesem Gremium werden auch Beschlüsse über anstehende Sanierungsmaßnahmen oder größere Instandsetzung- und Reparaturmaßnahmen
getroffen. Beschlüsse können erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen und sollten im Zweifelsfall einem Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht WEG zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden.
Die Eigentümerversammlung ist als Verwaltungsorgan der Eigentümergemeinschaft anzusehen. Bei größeren Eigentümergemeinschaften wird durch Mehrheits-Beschluss regelmäßig ein kundiger Hausverwalter für die verantwortliche Bewirtschaftung der Gesamtanlage benannt.
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind wegen der komplexen Materie nicht selten mit Fehlern behaftet und nur durch eine Klage heilbar. Vor Klageerhebung wird der Rat von einem Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht WEG empfohlen.
Der Hausverwalter hat bei der von ihm geleiteten Eigentümerversammlung jeweils die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu seiner Entlastung vorzulegen. Gleichzeitig wird über einen von ihm gefertigten Wirtschaftsplan für das Folgejahr beschlossen.
Ein von der Eigentümerversammlung gewählter Verwaltungsbeirat, der aus drei Eigentümern besteht, unterzeichnet die ihm vorgelegten Versammlungsprotokolle und führt die Abrechnungs- und Rechnungsprüfung der relevanten Abrechnungsunterlagen
durch.
Sie können aus den Ausführungen unschwer erkennen, dass es sich bei dem Wohnungseigentumsrecht um eine komplizierte Rechtsmaterie handelt, bei der wegen zahlreicher verbindlicher Formalien und Sondervorschriften Ausführungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Eine Vorsprache bei einem Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht WEG klärt die Rechtssicherheit der ergangenen Beschlüsse ab – und erspart Ihnen möglicher Weise unnötige Kosten.