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RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER

Rechtsanwalt TestamentsvollstreckerRechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers

Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker

Bei Eintreten eines Erbfalls hat ein vom Erblasser benannter Testamentsvollstrecker die verantwortungsvolle Aufgabe, den Nachlass im Sinne des Erblassers unter den Erben sach- und ordnungsgemäß aufzuteilen. Nicht selten kommt es bei Auslegung des Testaments zu Meinungsverschiedenheiten unter den Erben. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwillige Verfügung des Erblassers auf Grundlage des Testaments als objektiver Mittler auszuführen. Gleichzeitig hat der Testamentsvollstrecker verantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass steuerliche sowie rechtliche Aspekte bei Ausführung des Erbes beachtet werden. Dies zählt zu den klassischen Aufgaben für einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker.

Aufgabenspektrum eines Testamentsvollstreckers
. Ausführung und rechtssichere Umsetzung des letzten Willens des Erblassers
. Ordnungsgemäße Aufteilung der Erbmasse
. Transparente Verwaltung und Teilung des Erbes
. Wahrnehmung des notwendigen Mahn- und Klageverfahrens
. Umsetzung der Auflagen im Testament an die Erben
. Erledigung von Steuerangelegenheiten

Testamentsvollstrecker durch Benennung im Testament
Der Erblasser hat für die Umsetzung seines letzten Willens einen Testamentsvollstrecker seines Vertrauens in seinem Testament benannt. Stimmt diese Person dem Amt des Testamentsvollstreckers im Erbfall zu, wird sie durch das Nachlassgericht zum Testamentsvollstrecker ernannt.
Die Benennung eines Testamentsvollstreckers sollte in keinem Testament fehlen.

Voraussetzungen an einen Testamentsvollstrecker
Durch den Erblasser kann grundsätzlich jedermann zum Testamentsvollstrecker herangezogen werden. Dabei handelt es sich oftmals um Vertraute, Freunde oder Bekannte des Erblassers. Über die Geeignetheit entscheidet der Erblasser.

Zu bedenken ist, dass
. der Testamentsvollstrecker erheblich jünger sein sollte als der Erblasser
. in administrativen Dingen erfahren sein sollte
. kein eigenes Interesse am Nachlass haben sollte

Berufsmäßige Testamentsvollstrecker können ebenfalls berücksichtigt werden, was ein qualifiziertes Aufgabengebiet für einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker ist. Wir empfehlen die Wahl eines Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker, da dieser die Interessen des Erblassers kompetent und neutral umsetzt. Zudem eigenen sich Rechtsanwälte als Testamentsvollstrecker durch Ausbildung und Berufserfahrung besonders zum fachkundigen Testamentsvollstrecker.

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