Rechtsanwalt wegen Falschberatung bei Sparkasse, Bank, Volksbank und freie Anlageberater.
Die Merkmale einer richtigen Beratung sind Vollständigkeit, Wahrheit, Klarheit. Darauf haben alle Kunden Anspruch, denen durch Vermittler, Banken und Sparkassen eine Kapitalanlage empfohlen wird. Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn diese Punkte nicht vollständig erfüllt sind.
Erleidet der Kunde dadurch einen Vermögensnachteil oder Verluste, weil die Beratung nicht anleger- und objektgerecht erfolgt ist, ist ein Schadensersatzanspruch möglich.
Beratungsvertrag als Grundlage jedes Finanzgeschäftes
Unabhängig davon ob Sie bei Bank, Sparkasse, Volksbank, direkt oder über Vermittler, das Geschäft abgeschlossen haben: die Grundlage ist der Beratungs- oder Vermittlungsvertrag. Liegt kein derartiger rechtsgültiger Vertrag vor, gibt es auch keine Verletzung der vertraglichen Pflichten. Ein Rechtsanwalt für Falschberatung kann erst auf Grund dieses Vertrages tätig werden, und eventuelle Schadenersatzforderungen rechtlich durchsetzen.
Im Zusammenhang mit den Beratungsprotokollen tauchen oft die skurrilsten Konstruktionen auf. Manchmal sind solche Schriftstücke sogar dazu gut, unbedarfte Anleger für Fehler der Bank in Haftung zu nehmen (Volksbank in Franken). Darum ist es bei größeren Investments durchaus angeraten, noch vor der endgültigen Entscheidung einen auf Falschberatung spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
Beweispflicht des Geschädigten bei Verdacht der Falschberatung
Wenn gegen eine Bank, Sparkasse oder Volksbank geklagt werden soll, dann ist die größte Hürde die, dass die Beweispflicht beim Geschädigten liegt. Dieser muss nachweisen, dass ihm entscheidende Informationen nicht zugänglich gemacht wurden. Auch in diesem Fall kann ein Rechtsanwalt gute Dienste leisten, da er mit der gängigen und aktuellen Rechtsprechung vertraut ist, die auch den Begriff der „Beweiserleichterung“ kennt.