Wenn es um eine Abfindung geht gut vertreten werden
In manchen Fällen ist es so, dass durch den Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen wird. In diesem Fall steht dem gekündigten Mitarbeiter eine Abfindung zu, sofern es sich bei dem Arbeitgeber nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Die Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Einkommen, das der Mitarbeiter erhielt. Sie als Laie kennen sich zu wenig aus, wenn es um das Thema Abfindung geht. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie sich an den Rechtsanwalt für Abfindung wenden. Dieser kennt sich mit den Grundlagen einer Abfindung aus und kann Sie in einem solchen Fall gut vertreten. Sie müssen nur den Arbeitsvertrag und die Kündigung des Arbeitgebers mitbringen.
Was macht der Rechtsanwalt für Abfindung für Sie?
Zunächst kann er Sie umfassend beraten, wenn es um eine Abfindung geht, die Ihnen aus einem Arbeitsverhältnis zusteht. Natürlich setzt er sich auch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auseinander. Er schreibt diesen an und fordert ihn auf, die Ihnen zustehende Abfindung zu zahlen. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, muss die Abfindung vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt werden. Auch dort werden Sie durch den Rechtsanwalt für Abfindung sehr gut vertreten. Er schafft es, dass Ihnen vor dem Arbeitsgericht die zustehende Abfindung zugesprochen wird. Dann haben Sie einen Titel, mit dem Sie gegen den ehemaligen Arbeitgeber vorgehen können. Es ist also wichtig, dass Sie sich sofort nach Erhalt der Kündigung an den Rechtsanwalt für Abfindung wenden. Dann kann Ihnen in diesem Bereich nichts passieren. Sie müssen nur einen Termin mit dem Anwalt vereinbaren. Dann kann schon bald die erste Beratung stattfinden. Es ist wichtig, einen kompetenten Vertreter an der Seite zu haben. Eine Abfindung erleichtert eine Kündigung ungemein.