Maklerrecht
Ganz egal, ob für das eigene Heim oder als Kapitalanlage, Eigentum ist und bleibt für die meisten ein wichtiges Ziel. Was zunächst attraktiv und einfach erscheint, endet meist in einem Dschungel von Rechnungen und ungeplanten Ausgaben. Einen nicht unerheblichen Anteil tragen unter anderem der Makler/die Maklerin. Wir verraten, auf was bei einem Maklervertrag und der Provisionszahlung zu achten ist.
Brauche ich einen Maklervertrag?
Grundsätzlich bedarf die Vereinbarung zwischen einem Makler und dem potentiellen Käufer einen Vertrag. Typische Inhalte für den Vertrag sind die zu erfüllenden Bedingungen, die zum anfallen der Provision führen, die Höhe und Form der Provision sowie die Verknüpfung an den Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag). Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag gibt es nur, wenn die Anwendung der Wohnungsvermittlungsgesetz greift. Es ist jedoch in jedem Fall zu empfehlen, alle Konditionen und Bedingungen in Textform festzuhalten.
Wie hoch ist die Provision?
Verflechtung
Wann entfällt die Provision?
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir außergerichtlich und bundesweit vor Gericht
Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Beratung und Vertretung.
Sofern Sie über keine bestehende Rechtsschutzversicherung verfügen, nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen Erstkontakt (04503/792 9996) oder das Kontaktformular.