Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 04503 - 792 999 6 | 0451 - 583 697 20
Seite wählen

Fachanwalt für erbrecht

Sie suchen nach einem geeigneten Anwalt, der Sie in einer erbrechtlichen Angelegenheit vertritt und wissen nicht, wonach Sie überhaupt suchen müssen und welcher Anwalt Sie bestmöglich vertreten könnte? Eines der Gütekriterien kann hierbei der sogenannte „Fachanwalt für Erbrecht“ sein. Doch was genau ist ein Fachanwalt und bedeutet dieser Titel automatisch auch eine höhere Qualifikation?

Bevor ein Anwalt sich überhaupt zum Fachanwalt anmelden kann, muss dieser bereits mindestens eine dreijährige Anwaltszulassung sowie eine aktive Tätigkeit nachweisen. Diese Tätigkeit darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Ein Fachanwalt muss demnach in jedem Fall eine Berufserfahrung vorweisen können, bevor er sich überhaupt für die Absolvierung des Fachanwalts anmelden kann.

Fachanwalt Erbrecht

Theorie
Ein Fachanwaltstitel beinhaltet die überdurchschnittliche Kenntnis eines Anwalts in einem Fachgebiet, die sowohl in der Theorie als auch in der Praxis erworben werden müssen. Der Theoretische Anteil der Fachanwaltsausbildung besteht aus einem Lehrgang, der über mindestens 120 Stunden besucht werden muss. Bei diesem Lehrgang werden weitreichende Kenntnisse vermittelt und komplexe Fälle bearbeitet. Über welche Kenntnisse ein Fachanwalt für Erbrecht im Einzelnen verfügen muss, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

  • materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlass-pflegschaft,
  • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 

Nach Abschluss des Lehrgangs, müssen mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen absolviert werden. Diese müssen einen zeitlichen Rahmen von 15 Stunden füllen.

Praxis
Damit ein Fachanwalt neben den theoretischen Kenntnissen auch praktische Erfahrung in seinem Fachgebiet vorweisen kann, ist es zusätzlich erforderlich, dass eine vorgegebene Anzahl an spezifischen Fällen bearbeitet worden sein muss. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss insgesamt 80 bearbeitete Verfahren vorweisen, von denen mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren sein müssen. In jedem der oben genannten Fachgebiete, müssen 5 Fälle oder mehr bearbeitet werden, damit jeder Bereich sowohl theoretisch, als auch praktisch abgedeckt wird.

Fortbildung
Der Titel des Fachanwalts gilt als Qualitätssiegel bei der Suche einem passenden Anwalt. Um diese Qualität gewährleisten zu können, ist jeder bereits ernannte Fachanwalt dazu verpflichtet, jährlich eine 15 stündige Fortbildung zu besuchen. Vor allem aktuelle und praxisrelevante Urteile werden zum Gegenstand der Fortbildung. Auf diese Weise sind Fachanwälte zu jeder Zeit über die Neuerungen und Fortschritte ihres Fachgebiets informiert.

Sollten Sie nach einem geeigneten Anwalt für Ihre Erbrechts-Angelegenheit suchen, lohnt es sich also durchaus, die Suche nach einem Fachanwalt einzugrenzen, um die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte zu ermöglichen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!