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RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER

Beratung

Eine Beratung steht am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses. Erster Schritt ist hierbei die gemeinsame Aufarbeitung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Darauf folgt unsere rechtliche Bewertung hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten unter Abwägung von Kosten und Nutzen. Am Ende einer Beratung stehen Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, in Ihrer Sache weiter vorzugehen.

Außergerichtliche Vertretung

Eine außergerichtliche Vertretung beinhaltet in der Regel die schriftliche Geltendmachung Ihrer Rechtsposition gegenüber der Gegenseite, die sich daran anschließende Korrespondenz und ggf. klärende Gespräche. Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist es, Ihre  Rechte durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Eine gütliche außergerichtliche Einigung hat den Vorteil, dass hierdurch Kosten und Zeit gespart werden können und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite weniger belastet wird, als durch ein Gerichtsverfahren.

Prozessführung

Nicht immer lässt sich die Durchsetzung einer Rechtsposition auf außergerichtlichem Wege erreichen. Zu unseren Leistungen gehört deshalb selbstverständlich auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte. Das Führen von Prozessen ist bei uns ebenfalls eine Kernkompetenz.
Aus Erfahrung wissen wir: Eine erfolgreiche Prozessführung benötigt Vorbereitung, Strategie und Flexibilität. Wir vertreten Sie bundesweit vor Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer

mit Sitz am Timmendorfer Strand und Standorten in Lübeck und Neumünster ist Ihr Ansprechpartner in allen anfallenden Rechts­fra­gen. Ein wichtiger Aspekt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die enge und vertrauensvolle Zu­sam­men­ar­beit zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Deshalb legen wir großen Wert auf die kontinuierliche und individuelle Betreuung des Man­dan­ten über die gesamte Verfahrensdauer bis zum erfolgreichen Abschluss des Mandates.

Primäres Ziel unserer Kanzlei ist es, durch rechtzeitige Beratung und frühzeitige Vertragsgestaltung spätere langwierige und kostenintensive gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu vermeiden. Wir empfehlen deshalb, uns so früh wie möglich zu kon­tak­tie­ren, wenn rechtlicher Klärungsbedarf besteht oder Nachteile drohen. Insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht (z.B. Testamentsgestaltung) und Bank- und Kapitalmarktrecht ist rechtzeitige Beratung hilfreich, um der Ausweitung von Streitfällen vorzubeugen. Auch bei der Führung von Prozessen gewährleistet unsere frühzeitige Einschaltung die bes­te Vorbereitung für unsere Mandanten, um berechtigte Ansprüche (z.B. Schadensersatzansprüche oder eine Abfindung) optimal durchzusetzen und un­be­rech­tig­te Forderungen oder Beschuldigungen abzuwehren.