Bußgeldverfahren
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Egal ob geblitzt, eine rote Ampel übersehen oder zu nah aufgefahren. Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, dem droht bekanntermaßen eine Strafe. Der Ablauf dieser Sanktion nennt sich auch Bußgeldverfahren.
Ablauf
Wird keine Handlung gegen den Bußgeldbescheid ausgeführt, erlangt dieser nach 14 Tagen seine Rechtskraft und wird automatisch vollstreckbar. Wie die Strafe ausfällt, also ob ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot fällig wird, ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Bußgeldkatalog.
Toleranzabzug
Wie hoch genau die Strafen ausfallen, hängt davon ab, in welchem Maße gegen die Vorschrift verstoßen wurde. Bei 20 km/h (nach Toleranzabzug) zu viel auf dem Tacho, muss lediglich ein Bußgeld gezahlt werden. Ab 21 km/h zu viel wird neben einem Bußgeld zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen, bei mehr als 26 km/h zu viel sogar ein Fahrverbot verhängt. An dieser Stelle spielt es außerdem eine Rolle, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts oder Außerorts zugetragen hat.
Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Nach Eingang des Einspruchs wird das sog. Zwischenverfahren eingeleitet. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: stellt die Behörde nach erneuter Prüfung der Beweise fest, dass der Fahrzeughalter zu Unrecht beschuldigt wurde, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Sollte die Behörde trotz Prüfung an den Vorwürfen festhalten, geht das Verfahren in das gerichtliche Hauptverfahren über. Es liegt dann in der Hand des Richters, über die dargebotenen Aussagen und Beweise zu entscheiden.
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