ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER
Gerade im Arbeitsrecht kommt es nicht nur auf spezifische Rechtskenntnisse an, sondern auch auf eine geschickte anwaltliche Vorgehensweise, um den Mandanten optimal zu vertreten.
Wir vertreten bewusst beide Seiten und können daher die aus den unterschiedlichen Positionen gewonnenen Erkenntnisse verknüpfen und gezielt einsetzen, um alle Chancen für Ihre Position auszuschöpfen.
Wir prüfen für Sie Abmahnungen des Arbeitsgebers. Den Schwerpunkt der Tätigkeit im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer bildet in unserer Kanzlei das Vorgehen gegen Kündigungen des Arbeitgebers. Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten haben, können Sie als Arbeitnehmer hiergegen vor dem Arbeitsgericht vorgehen.
So haben Sie die Möglichkeit, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder eine Abfindung zu erhalten. Oft sind Kündigungen formunwirksam oder es findet nur eine unzureichende Abwägung der Interessen statt, sodass die Kündigung unwirksam ist.
Dies prüfen wir für unsere Mandanten und gehen gegen diese Kündigung außergerichtlich oder gerichtlich mit der Kündigungsschutzklage vor.
Achtung: Es gilt eine Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung. Ein schriftlicher Widerspruch ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der Ausschlussfrist gilt die Kündigung als wirksam. Rufen Sie uns einfach an.
Für Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Beratungskosten und Sie können im Anschluss entscheiden, ob unsere Beauftragung für Sie zweckmäßig und lohnenswert ist.
- Geltendmachung von Resturlaub und nicht abgerechneten Überstunden
- Lohnfortzahlung (Krankheitsfall)
- Befristete Arbeitsverträge
- Entfristung
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir außergerichtlich und bundesweit vor Gericht
Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Beratung und Vertretung.
Sofern Sie über keine bestehende Rechtsschutzversicherung verfügen, nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen Erstkontakt (04503/792 9996) oder das Kontaktformular.