VERSICHERUNGSRECHT
Das Versicherungsrecht – oder genauer: das Versicherungsvertragsrecht – regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Dreh- und Angelpunkt ist der Versicherungsvertrag. Mit seinem Abschluss verpflichtet sich der Versicherer, ein bestimmtes Risiko abzusichern. Meistens geht es hier um eine Geldleistung, die der Versicherer zu leisten hat, falls der im Versicherungsvertrag bezeichnete sogenannte Versicherungsfall eintritt. Im Gegenzug ist der Versicherungsnehmer vertraglich verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten.
Die versicherbaren Sachverhalte sind so vielgestaltig wie das Leben selbst. In der Regel verfügen die meisten Menschen über eine oder mehrere der folgenden Versicherungen:
- Private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Private Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Risikolebensversicherung
- Private Krankenzusatzversicherung
- Gebäudeversicherung
Vom Abschluss der Versicherung über das laufende Vertragsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung: Jederzeit kann sich Klärungs- oder Beratungsbedarf ergeben – so etwa bei der Frage nach einem möglichen Widerrufsrecht, der Leistungspflicht des Versicherers im Schadensfall oder der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrags.
Sowohl Versicherungsverträge als auch Schadenssachverhalte sind mitunter sehr komplex. Kommt es zu Uneinigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, ist die Beratung und Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt oft sinnvoll.
Gerne beraten wir Sie zu allen Themen im Bereich des Versicherungsrechts. Wir nehmen uns Ihres Falles individuell an, bemühen uns für Sie um eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung und vertreten Sie bei Bedarf bundesweit vor Gericht.
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