RECHTSANWALT KÜNDIGUNG
Sinn der Beauftragung eines Rechtsanwaltes für Kündigung durch den Arbeitgeber
Die Kündigung eines Festangestellten ist in Deutschland gar nicht einfach. Ein solcher Schritt muss immer wohl begründet und gesetzeskonform getan werden. Da die Gesetzeslage äußerst kompliziert ist, ist es notwendig, dass sich der Arbeitgeber vor der Einleitung dieses Schrittes einem Rechtsanwalt für Kündigung für Arbeitgeber beraten lässt. Im Raum Lübeck gehört die Rechtsanwaltskanzlei Meyer zu den Anwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
In welchen Fällen können Sie auf die Unterstützung der Kanzlei Meyer zählen?
Heute unterscheidet man zwischen ordentlicher, außerordentlicher Kündigung und einem Aufhebungsvertrag. In allen drei Fällen kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Kündigung für Arbeitgeber behilflich sein. Bei ordentlicher Kündigung sorgt er für die Einhaltung aller Formalia und das Vorlegen sämtlicher Beweise, die notwendig sind, damit eine ordentliche Kündigung wirksam und unanfechtbar wird. Bei außerordentlicher Kündigung ist auch die überzeugende Darlegung der Umstände, die diese Kündigung erforderlich machen, notwendig – genauso wie das Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Und wenn es sich um die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages handelt, stellt der Rechtsanwalt für Kündigung für Arbeitgeber sicher, dass der Arbeitnehmer den Vertrag durchliest, bewusst unterzeichnet und dokumentiert diese Tatsachen. Daher können Sie als Arbeitgeber sicher sein, dass es zu keiner bösen Überraschung kommt.
Was sollte noch erwähnt werden? Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer kann sowohl telefonisch als auch elektronisch kontaktiert werden. Für den telefonischen Kontakt reicht es, wenn Sie die kostenlose Nummer 04503/792 9996 oder 0451/58369720 wählen. Und für den elektronischen Kontakt können Sie das Kontaktformular auf der Seite https://www.meyer-ra.com benutzen.