Mit dem Anwalt für Ihren Pflichtteil erfolgreich zustehende Ansprüche realisieren
Vielleicht sind Sie in der weniger glücklichen Lage, dass Sie per Testament enterbt wurden. Dann haben Sie dennoch den Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn Sie mit dem Erblasser nah verwandt sind. Das ist zum Beispiel bei Ehegatten, Kinder, Eltern oder Enkeln der Fall. Der Anwalt für Ihren Pflichtteil berät Sie zunächst darüber, in welcher Höhe Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht. Er hilft Ihnen dabei, die Ansprüche gegenüber den Erben durchzusetzen, was außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen kann. Der Anwalt für Ihren Pflichtteil wird Sie vertreten und versuchen, Ihren Anspruch in der für Sie besten Art und Weise durchzusetzen.
Wie wende ich mich an den Anwalt zum Thema Pflichtteil?
Zunächst nehmen Sie einfach einen telefonischen Kontakt auf um einen Termin für das erste Beratungsgespräch zu vereinbaren. Der Anwalt erläutert Ihnen, in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Wenn die Höhe des Erbes unbekannt ist, schreibt er zunächst die Erben an und fordert eine entsprechende Auskunft ein, falls erforderlich auch gerichtlich. Sie können sicher sein, dass Ihre Anliegen gut vertreten werden. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vorlegen, kann ein Rechtsanwalt schon bald für Sie tätig werden.
So können Sie schon bald zu dem Recht kommen, das Ihnen zusteht. Es ist zielführend, wenn Sie von einem Fachanwalt vertreten werden. Dann ist es leichter, Ansprüche in der richtigen Weise geltend zu machen. Es lohnt sich also, wenn einen ersten Kontakt zu einem kompetenten Anwalt aufzunehmen. Immerhin geht es um Ihren Pflichtteil, der Ihnen zusteht. Wir unterstützen Sie gerne.